Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ■

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christoffer T. Timm – Medienproduktion
(nachfolgend Christoffer T. Timm genannt)

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Christoffer T. Timm und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Christoffer T. Timm hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Christoffer T. Timm und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. URHEBERSCHUTZ; NUTZUNGSRECHTE; EIGENWERBUNG

2.1. Der Christoffer T. Timm erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Christoffer T. Timm, wie insbesondere Entwürfe, Produktionen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Christoffer T. Timm dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Christoffer T. Timm dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Christoffer T. Timm räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Christoffer T. Timm und der Auftraggeber treffen eine schriftliche, ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Christoffer T. Timm.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Christoffer T. Timm bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, der Produktionen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Christoffer T. Timm zusätzlich zu dem für die Produktionsleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Christoffer T. Timm unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Christoffer T. Timm nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Produktionen oder sonstigen Arbeiten von Christoffer T. Timm formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Christoffer T. Timm bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. HONORARE

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Christoffer T. Timm nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des Vergütungstarifvertrags Design (VTV Design) der Allianz deutscher Designer (AGD) und den Selbstständigen Designstudios (SDSt) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Christoffer T. Timm Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, zahlbar ohne Abzug sofort ab Fälligkeit – sofern nicht vorab anderweitig schriftlich vereinbart.

4. ZUSATZLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Produktionen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten sind vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Christoffer T. Timm die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die, sofern nicht anders angegeben, umsatzsteuerfrei gemäß § 19 UStG zu entrichten sind.

5. FREMDLEISTUNGEN

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Christoffer T. Timm im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Christoffer T. Timm hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Christoffer T. Timm auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Christoffer T. Timm im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS; GESTALTUNGSFREIHEIT; VORLAGEN

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Christoffer T. Timm alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Christoffer T. Timm nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Christoffer T. Timm zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Christoffer T. Timm im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Christoffer T. Timm besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen und technischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. DATENLIEFERUNG UND HANDLING

7.1. Christoffer T. Timm ist nicht verpflichtet, die Produktionsdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Christoffer T. Timm dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Christoffer T. Timm vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Christoffer T. Timm nicht.

8. EIGENTUM UND RÜCKGABEPFLICHT

8.1. An allen Entwürfen, Konzeptionsleistungen, Pre-Produktionen, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Christoffer T. Timm zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Christoffer T. Timm bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. KORREKTUR; ENDKONTROLLE

9.1. Dem Auftraggeber obliegt die Endkontrolle des Werkes. Führt Christoffer T. Timm Kontrollen durch, so ist der Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Endkontrolle befreit.

9.2. Etwaige Korrekturen sind Christoffer T. Timm unverzüglich anzuzeigen. Werden binnen zwei Wochen nach Übermittlung des Werkes zur Endkontrolle an den Auftraggeber keine Korrekturen angezeigt, so gilt das Werk als korrekt abgenommen.

9.3. Stellt der Auftraggeber Christoffer T. Timm Testgeräte und/oder Testumgebungen bereit, bzw. werden Geräte und/oder Umgebungen für die Kontrolle vereinbart, werden nur die bereitgestellten bzw. vereinbarten Geräte und/oder Umgebungen zur Kontrolle herangezogen. Christoffer T. Timm ist nicht verantwortlich für die Kontrolle und Korrektheit des Werkes auf anderen als den bereitgestellten Geräten und Umgebungen.

9.4. Der Auftraggeber stellt Christoffer T. Timm im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter, die aus Verwendung des Werkes auf/in anderen als den bereitgestellten und/oder vereinbarten Geräten/Umgebungen, frei.

10. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG

10.1. Christoffer T. Timm haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Christoffer T. Timm auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Christoffer T. Timm aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Christoffer T. Timm nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Christoffer T. Timm an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Christoffer T. Timm Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Christoffer T. Timm hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Christoffer T. Timm zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7.Christoffer T. Timm haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Christoffer T. Timm ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Christoffer T. Timm haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Christoffer T. Timm ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Christoffer T. Timm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für beide Parteien ist Saarbrücken.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Christoffer T. Timm ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 01.01.2018