Verweis auf »deutsches Recht« rechtswidrig ■

Verweis auf »deutsches Recht« rechtswidrig

Shopbetreiber aufgepasst: das OLG Oldenburg hat entschieden, dass Formulierungen wie

Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

oder

Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht.

in den AGB von Online-Shops rechtswidrig sind, da sie ausländische Kunden
benachteiligen.

Das Urteil (OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.09.2014 – Az.: 6 U 113/14) wurde jetzt in der Berufungsinstanz bestätigt.

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