Verweis auf »deutsches Recht« rechtswidrig
Shopbetreiber aufgepasst: das OLG Oldenburg hat entschieden, dass Formulierungen wie
Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
oder
Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht.
in den AGB von Online-Shops rechtswidrig sind, da sie ausländische Kunden
benachteiligen.
Das Urteil (OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.09.2014 – Az.: 6 U 113/14) wurde jetzt in der Berufungsinstanz bestätigt.
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